Jedenfalls für Unternehmenswebseiten in Schleswig Holstein mit Facebook-„Gefällt-mir“-Button. Und es könnte wohl auch bald Nicht-Schleswig-Holsteiner betreffen … nach dieser Nachricht des Tages geht die Angst um bei den Social-Media-Marketendern auf Facebook und Google+ – was Abmahnungen betrifft sind Unternehmen im Netz allerdings wahrlich Kummer gewohnt.
Spiegel online schreibt: „Wegen dieser Verstöße will das ULD nun gegen Website-Betreiber in Schleswig-Holstein vorgehen, die Facebook-Fanpages betreiben oder bestimmte Facebook-Angebote auf ihren Websites eingebunden haben. (…) Die Datenschützer konzentrieren sich vielmehr auf die Weitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und bemängeln, dass Nutzer darüber nicht hinreichend informiert werden. „ (spiegel.de/netzwelt 19.8.11)
Puuuh – ganze Fanpages sollen eingestampft, der beliebte „Like“-Button eliminiert und die drolligen Fanfotos von den Webseiten entfernt werden? Das würde einige Facebook-Firmen empfindlich treffen. Und umgekehrt auch deren Käufer, die ihren Lieblingsladen gern unterstützen, promoten und ihre Empfehlung kundtun wollen.
Ich seh im Empfehlungswesen btw einen der wenigen nützlichen Aspekte von Facebook, den man durchaus für sinnvolle Zwecke nutzen kann. Allein heute hab ich ihn dreimal gedrückt, u.a. für die regenwaldfreundliche Suchmaschine Ecosia und für Reclam … jaja, jeder hat so seine Präferenzen *gg
Vielleicht lenkt Facebook ein und kann sich endlich mal zu einer nutzerfreundlichen Rückbestätigung durchringen, vergleichbar mit der Double-Opt-In-Methode für Newsletterabos – das wäre schön. Theoretisch müsste es imho doch auch möglich sein, falls es Facebook nicht tut, dass jedes Unternehmen selbst diese Informationen liefert – inklusive explizit eingeforderter Nutzerbestätigung, à la „ich bin über 18“ … den IT-Anwälten fällt bestimmt was ein, da bin ich sicher. Das Marketing gibt dieses lukrative Tool ganz sicher nicht kampflos auf.
Um Unterschied zu Facebook muss man bei Google+ vorab ausdrücklich die Verwendung des eigenen Profils auf externen Seiten per Klick bestätigen. Oder kann das nach Wunsch auch sein lassen.
IT-Recht at its best – Interessant in diesem Zusammenhang:
Thomas Hoeren, Jura-Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, wird im o.g. Artikel auf spiegel.de zitiert: „Das ULD hat recht, viele Funktionen von Facebook sind nicht mit dem Telemedien- und dem Bundesdatenschutzgesetz zu vereinbaren.“
Von Hoeren stammt das 460 Seiten starke Script über IT-Recht, das im April 2011 aktualisiert wurde und auf der Website der Uni Münster kostenlos zum Download bereit steht – keiner kann sich also mit Unwissenheit rausreden, viel Spaß beim Lesen:
Nachtrag: Für die Schleswig-Holsteiner ist dies nach wie vor aktuell, vgl.
heise.de/newsticker/meldung/BVDW-kritisiert-Datenschuetzer-Haltung-zu-Facebook
Jede/-r Websitebetreiber/-in sollte überlegen, ob es die Einbindung dieses Buttons tatsächlich wert ist, die deutschen Datenschutzrechte aufs Spiel zu setzen. Solange Facebook nicht einlenkt, wird sich an der Sachlage nichts ändern.